Im Versicherungsbereich ist es schon seit einiger Zeit möglich, nicht nur den Menschen, sondern auch den Hund gegen verschiedene Gefahren insoweit zu versichern, dass die entsprechende Versicherung die dem Hundehalter entstehenden Kosten übernimmt. Grundsätzlich kann man mehrere Arten von Versicherungen für Hunde unterscheiden. Neben einer Hundehalter-Rechtsschutzversicherung und einem Unfall-Krankenhaustagegeld für Hundehalter, die inzwischen auch angeboten werden, zählen vor allem die Hundehalter-Haftpflichtversicherung und die Hunde-Krankenversicherung zu den am häufigsten genutzten Arten der Hundeversicherung. Besonders sinnvoll ist im Grunde für jeden Hundebesitzer die Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Nach dem Gesetz ist es so, dass der Halter eines Hundes für alle Schäden voll haftbar gemacht werden kann, die an anderen Tieren, Personen oder Gegenständen durch den Hund verursacht worden sind. Der Hundehalter muss also persönlich für alle Kosten aufkommen, die Dritten durch den eigenen Hund entstanden sind, ganz unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten beim Hundehalter vorliegt oder nicht.
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt den Hundehalter in dem Sinne vor Ansprüchen Dritter, dass diese zunächst prüft, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dieses der Fall, übernimmt diese spezielle Versicherung für Hunde die Regulierung der entstandenen Kosten. Ein Schaden kann schneller geschehen als man denkt, vor allem auch darum, weil es eben keine Rolle spielt, ob ein Fehlverhalten von Hund oder Hundehalter vorliegt oder nicht. Läuft der Hund zum Beispiel über eine Straße und muss daher ein Radfahrer ausweichen um einen Zusammenstoß zu vermeiden, und wird dadurch ein Verkehrsunfall verursacht, so würde der Hundehalter ohne Hundehalter-Haftpflichtversicherung den Schaden alleine übernehmen und regulieren müssen. Besteht jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Bei Abschluss des Vertrages sollte man auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme (Deckungssumme) achten, die im Grunde genauso hoch sein kann, wie im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung, also mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, idealerweise wählt man eine unbegrenzte Deckungssumme.
Um die Notwendigkeit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung erkennen zu können ist es zudem wichtig zu wissen, dass der Hund im Gegensatz zur Katze, Hamster oder sonstigen Kleintieren nicht über die normale Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung reguliert generell alle vom Hund verursachten Schäden, es sei denn, dem Hundehalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. In diesem Falle wird keine Leistung erbracht bzw. der Versicherungsnehmer in Regress genommen. Ferner ist es so, dass die so genannten Kampfhunde nicht versicherbar sind. In diese Rubrik fallen bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel der Bullterrier, die Bulldogge oder der römische Kampfhund.
Die Kosten der Hundehalter-Haftpflichtversicherung betragen je nach Rasse und Anbieter der Versicherung zwischen 50 und 150 Euro im Jahr. Gemessen an den möglichen Schadenssummen von bis zu mehreren Millionen Euro ist dieser Beitrag sicherlich nicht als zu teuer zu bezeichnen und daher ist der Abschluss der Hundehalter-Haftpflichtversicherung auch jedem Hundehalter zu empfehlen.
Hundekrankenversicherung ist wie privaten Krankenversicherung
Der zweite große Bereich von Versicherungen für den Hund ist die Hundekrankenversicherung. Diese ist im Prinzip mit der privaten Krankenversicherung beim Menschen zu vergleichen. Im Bereich der Hundekrankenversicherung gibt es allerdings noch die Unterscheidung zwischen einer Vollkrankenversicherung oder einer reinen Hunde-OP-Krankenversicherung. Bei der Hunde-OP-Krankenversicherung ist es so, dass die Versicherung die Kosten für eine medizinisch notwendige Operation des versicherten Hundes übernimmt. In der Regel werden die Kosten auch ohne Einschränkung oder Selbstbeteiligung in voller Höhe übernommen. Dabei spielt es keine Rolle, warum der Hund operiert werden muss, sei es wegen einer Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls, sondern entscheidend ist lediglich, dass die Operation medizinisch notwendig ist und zudem auch gute Erfolgsaussichten bestehen, dass die Gesundheit des Hundes durch die Operation verbessert wird. Neben den reinen Operationskosten werden im Rahmen der Hunde-OP-Krankenversicherung zumeist auch die Kosten für Untersuchung und Behandlung vor dem OP-Tag, sowie die der Nachuntersuchungen bis zu 10 Tage nach der Operation, sowie das Anfertigen von Röntgenbildern und die Gabe von Medikamenten von der Versicherung übernommen. Die Höhe des Beitrages zur Hunde-OP-Krankenversicherung richtet sich hauptsächlich nach Alter und Rasse des Hundes und der Beitrag liegt je nach Anbieter zwischen 9 und 18 Euro im Monat.
Hundekrankenversicherungen und die Hundekrankenvollversicherung
Die umfangreichere Variante im Bereich der Hundekrankenversicherungen ist die Hundekrankenversicherung als Vollversicherung. Diese Krankenvollversicherung schließt zunächst einmal die Hunde-OP-Krankenversicherung mit ein, erstattet in bestimmten Grenzen aber zusätzlich auch die Kosten für ambulante Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen (zum Beispiel Schutzimpfungen). In der Regel funktioniert die Hundekrankenvollversicherung wie beim privat krankenversicherten Menschen. Allerdings gibt es normalerweise sowohl eine Selbstbeteiligung, als auch eine Begrenzung der Leistungen im Bereich der ambulanten Behandlung und der Vorsorgemaßnahmen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag im Jahr. Die Höhe dieses Betrages ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und liegt zwischen 300 und 800 Euro jährlich. Neben der Wahl der Selbstbeteiligung kann man im Rahmen des Vertrages zur Hundekrankenversicherung auch entscheiden, ob man die Kosten bis zum zweifachen Satz erstattet haben möchte, oder nur bis zum einfachen Satz. Daher erkundigt man sich am besten vorab bei seinem Tierarzt, welchen Satz dieser berechnet. Der Beitrag zur Hundekrankenvollversicherung richtet sich außer den bereits genannten noch nach weiteren Kriterien. Es handelt sich dabei vor allem um das Geschlecht und das Alter des Hundes, die Rasse, dem Gewicht und der Schulterhöhe, sowie etwaigen Vorerkrankungen. Für einen gesunden, mittelgroßen 5-jährigen Hund kann man zum Beispiel mit einer Selbstbeteiligung von 100 Euro, je nach Anbieter von einem Jahresbeitrag zwischen 100 und 300 Euro im Jahr ausgehen.
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